Der Beruf des Rentenberaters (m/ w) vereint verschiedene spezifische Kompetenzen, die außerhalb dieses Berufsfeldes bei Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, bei Versicherungsmaklern/-vermittlern und bei Rechtsanwälten zu finden sind. Die Tätigkeit eines Rentenberaters (m/ w) ist damit sehr vielseitig und durch eine geschützte Berufsbezeichnung seit dem 01.07.2008 im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt. Rentenberater (m/ w) erbringen qualifizierte Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde. Konkret handelt es sich dabei um die Rentenberatung zur Gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, zur berufsständischen und betrieblichen Altersversorgung, zum sozialen Entschädigungsrecht, zum übrigen Sozialversicherungsrecht und zum Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Rente (vgl. §10 RDG).

Um als Rentenberater/in registriert zu werden ist u.a. der Nachweis der theoretischen Sachkunde erforderlich. Das ist ebenfalls im RDG und der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) geregelt. Die Wbildung Akademie bietet gemeinsam mit der M|A|H (Management Akademie Heidelberg gGmbH) zwei unterschiedlich konzipierte Lehrgänge an, mit deren Hilfe die theoretische Sachkunde erlangt werden kann.
Je nach individueller Präferenz im Hinblick auf Lehrgangsdauer, Tagespensum, Durchführungsort, Seminargebühren, investierter Arbeitszeit und anfallender Nebenkosten kann der „Sprinter“-Lehrgang oder der längere „Ausdauer“-Lehrgang gewählt werden.

Version „Sprinter“: Das Fachwissen wird innerhalb von drei intensiven Präsenzwochen vermittelt, im Zeitraum von insgesamt 3 Monaten. Intensive Seminareinheiten verkürzen die Seminardauer, minimieren die Reisezeiten zum Lehrgang sowie die Unterbringungskosten. Der Lehrgang findet in Heidelberg statt.

Version „Ausdauer“: Das Fachwissen wird innerhalb von sechs Präsenzphasen vermittelt, im Zeitraum von sechs Monaten, das jeweilige Tagespensum ist geringer und der Lehrgang bietet daher mehr Zeit zum eigenständigen Lernen. Dieser Lehrgang findet in Münster statt.

Der Veranstalter garantiert dafür, dass im Sinne des §4 Abs.2 RDV nur qualifizierte Personen als Referenten eingesetzt werden.

Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten die Teilnehmer/innen ein qualifiziertes Zeugnis, welches den Anforderungen des §4 Abs.5 RDV entspricht und die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang bescheinigt. Das Zeugnis weist die theoretische Sachkunde nach, die für eine Registrierung als Rentenberater erforderlich ist.

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