Rentenberater/in – Qualifizierte Expert/innen für das komplexe Rentenrecht sind gefragt!

„Die Rente ist sicher“ – kaum ein politischer Satz brannte sich in die Köpfe der Deutschen ein wie dieser. Erstmalig ausgesprochen von Dr. Norbert Blüm im Wahlkampfjahr 1986, wiederholte er diesen Satz in einer hitzigen Diskussion 1997 im Deutschen Bundestag.

Die gestiegene Lebenserwartung auf der einen und die geringeren Geburtenraten auf der anderen Seite bringen jedoch den solidarischen „Generationenvertrag“, in dem die im Arbeitsleben stehende Generation die Renten für die Generation der Rentner/innen erarbeiten, mehr und mehr ins Wanken.

Die Angst, im Alter nicht ausreichend versorgt zu sein, ist daher eines der zentralen Themen, mit dem sich nahezu jede/r Erwerbstätige beschäftigt. Allerdings herrscht insbesondere bei Fragestellungen wie der konkreten Berechnung von Renten und Rentenansprüchen sowie Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Unsicherheit. Oft ist zudem unklar, welche Ansprüche und Kollisionen von verschiedenen Sozialleistungen es zu berücksichtigen gilt oder welche Möglichkeiten der berufsständischen und betrieblichen Altersversorgung es gibt.

Qualifizierte Expert/innen für das komplexe Rentenrecht sind gefragt wie nie und somit steigt auch das Interesse an der beruflichen Perspektive als Rentenberater/in!

Aber was genau ist ein/e Rentenberater/in?

Rentenberater/innen sind unabhängige Expert/innen für alles, was mit gesetzlicher Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung zu tun hat. Sie beraten auch zur Unfallversicherung, dem sozialen Entschädigungsrecht sowie auf dem Gebiet des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente. Rentenberater/innen sind keine Mitarbeiter/innen einer Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens.

In einer Broschüre des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. steht:

„Das deutsche Sozialversicherungssystem ist ein komplexes Geflecht von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Wer sich hier nicht auskennt, hat es schwer, seine Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen. Der Rentenberater/die Rentenberaterin hat sich auf dieses Gebiet spezialisiert und ist persönlich sowie unabhängig für Sie tätig, kann die Rechtslage Ihres Falles bewerten und Sie vor einem Sozialgericht vertreten, wenn es zum Prozess kommt. Die notwendige Qualifikation und Sachkenntnis muss der Rentenberater/ die Rentenberaterin beim zuständigen Gericht nachweisen, daher ist die Berufsbezeichnung auch gesetzlich geschützt.“

Um als Rentenberater/in registriert und in den genannten Feldern tätig zu werden, müssen Bewerber/innen sowohl ihre praktische als auch ihre theoretische Sachkunde nachweisen. Zum einen durch einschlägige Berufserfahrung, zum anderen durch erfolgreiche Teilnahme an einem „Sachkundelehrgang für Rentenberater/innen“. Diesen Lehrgang bieten wir mehrmals im Jahr in Kooperation mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V. sowie der MAH Management Advisory GmbH in unterschiedlichen Regionen Deutschlands an.

Die nächste Gelegenheit bietet sich ab dem 21.09.2021 in Ludwigshafen mit vier Präsenz- und einer Prüfungsphase.

Veranstaltungsort ist das Heinrich Pesch Hotel in der Frankenthaler Straße 229, 67059 Ludwigshafen am Rhein

Die Gesamtdauer teilt sich auf in:

Präsenzphase 1: 21.-25.09.2021
Präsenzphase 2: 26.-30.10.2021
Präsenzphase 3: 14.-18.12.2021
Präsenzphase 4: 10.-15.01.2022

Vorbereitungstag und Prüfung: 11.-12.02.2022

Sollten sich die pandemischen Rahmenbedingungen bis zum Starttermin ändern, werden wir den Lehrgang selbstverständlich nach den geltenden Richtlinien abhalten und – sofern erforderlich – online umsetzen.

Der Markt ist da und die Anzahl der aktiven Rentenberater/innen mit schätzungsweise unter 1.000 deutschlandweit überschaubar. Zögern Sie daher nicht und sichern Sie sich noch einen der letzten freien Lehrgangsplätze für 2021.