Sachkundelehrgang zum Rentenberater
Mit dem Sachkundelehrgang, Rentenberater werden – theoretische Sachkunde für Rentenberater gemäß §4 RDV
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen und Rechtsuchende, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen (§ 1 Abs. 1 RDG). Wir bieten Ihnen mit dem Sachkundelehrgang Rentenberater unterschiedliche Lehrgangsformate an. Setzen Sie einfach Ihre Präferenzen hinsichtlich Dauer, Tagespensum, Ort, investierter Arbeitszeit und Nebenkosten. Beziehen Sie persönliche Lernerfahrungen und Berufserfahrung mit ein und Sie werden sich für eines der Formate entscheiden können.

Übersicht Orte, Termine, Leistungen und Lehrgangsgebühren:
Format Berlin bzw. Online – 8 Präsenzphasen & Prüfungsphase
Neuer Kurstermin – Start: 19.02.2025 – Jetzt hier anmelden!
Format Münster – 6 Präsenzphasen & Prüfungsphase
Neuer Kurstermin – Start: 15.05.2024 – Jetzt hier anmelden!
Format Heidelberg – 4 Präsenzphasen & Prüfungsphase
Neuer Kurstermin – Start: 17.09.2024 – Jetzt hier anmelden!
Rentenberater erbringen qualifizierte Rechtsdienstleistungen, aufgrund besonderer Sachkunde. Konkret (vgl. §10 RDG) die Rentenberatung:
- zur gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung
- zur berufsständischen und betrieblichen Altersversorgung
- zum sozialen Entschädigungsrecht
- übrigen Sozialversicherungsrecht
- zum Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Rente
Um als Rentenberater registriert zu werden ist, u. a. der Nachweis der theoretischen Sachkunde erforderlich. Auch dies ist im RDG und der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) geregelt. Wir bieten Ihnen zwei Lehrgangsformate an, um die theoretische Sachkunde für Rentenberater gemäß §4 RDV zu erlangen. Beide Lehrgangsformate führen wir in Kooperation mit dem Bundesverband der Rentenberater durch.
Rentenberater/-in zu werden eröffnet Ihnen neue berufliche Perspektiven mit Alleinstellungsmerkmal. Vereint dieser Beruf doch verschiedene spezifische Kompetenzen, welche man losgelöst voneinander bei den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, bei Versicherungsmaklern/-vermittlern und bei Rechtsanwälten vermutet. Die Tätigkeit eines Rentenberaters ist also sehr vielseitig, chancenreich und nebst geschützter Berufsbezeichnung seit dem 01.07.2008 im Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) geregelt. Rentenberater erbringen qualifizierte Rechtsdienstleistungen, aufgrund besonderer Sachkunde. Konkret die Rentenberatung zur Gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, berufsständischen und betrieblichen Altersversorgung, zum sozialen Entschädigungsrecht, übrigen Sozialversicherungs recht und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Rente (vgl. §10 RDG). Um als Rentenberater registriert zu werden ist u.a. der Nachweis der theoretischen Sachkunde erforderlich. Auch dies ist im RDG und der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) geregelt und wir bieten Ihnen zwei konforme Lösungen an, um diese zu erreichen.
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