Was Arbeitgeber und Beschäftigte über den geplanten Datenschutz am Arbeitsplatz wissen sollten

Mit dem ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Bundesdatenschutzgesetz und der EUDatenschutz-Grundverordnung gehen zahlreiche Änderungen und Neuerungen einher, die erhebliche Auswirkungen auf den Beschäftigtendatenschutz haben. Es entstehen für den Arbeitgeber neue Herausforderungen den Datenschutz rechtssicher umzusetzen. Zu beachten sind neue Fragestellungen, die u.a. wegen hohen Bußgeldern von bis zu 20 Mio. Euro ernstgenommen werden müssen.

Das aktuelle Praxisseminar zeigt Ihnen die arbeits- und datenschutzrechtlichen Grenzen auf und bietet konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung des neuen Beschäftigtendatenschutzes um rechtssicher und rechtzeitig auf die neuen Anforderungen der EU-DSGVO und dem neuen BDSG vorbereitet zu sein.

Inhalte

EU-DSGVO und BDSG-neu allgemein

  • Der neue § 26 BDSG und Art. 88 DSGVO
  • Die Einwilligung nach dem neuen BDSG
  • Die Zweckbindung nach den neuen Regelungen der DS-GVO
  • Beschäftigtendatenschutz bei Anbahnung; Durchführung und Beendigung
  • Löschen von Arbeitnehmerdaten
  • Gebot der Transparenz
  • Informationspflichten und Auskunftspflichten
  • Widerspruchsrecht
  • Meldepflichten
  • Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Betriebsvereinbarungen und Datenschutz

Mitarbeiterüberwachung konkret

  • Elektronische Personalakte und Online-Befragungen
  • Überwachung von Leistung, Kommunikation und Verhalten der Arbeitnehmer
  • Einsichtsrechte in Arbeitgeberaufzeichnungen
  • Videoüberwachung
  • Überwachung durch Software
  • Kontrollen von Internet, Mail und Telefon
  • Einsatz von Ortungssystemen wie GPS und RFID
  • Kontrollen im Bereich der Suchtmittel
  • Kontrollen im Falle von Krankheit z.B. Einsatz von Detektiven
  • Arbeitsunfähigkeit und Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Speicherfristen nach Beendigung

Folgen der Zuwiderhandlung durch den Arbeitnehmer wie Abmahnung und Kündigung

Folgen der rechtswidrigen Kontrolle durch den Arbeitgeber z.B. Schadensersatzansprüche und Bußgelder

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