Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – Wie stark ist es wirklich?

Die Möglichkeiten für die Sozialpartner, über Tarifverträge einfache, effiziente, kostensichere und damit gezielt auf die Bedürfnisse der Unternehmen und Beschäftigten zugeschnittene betriebliche Versorgungssysteme zu gestalten, werden erweitert durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz. So können die Sozialpartner künftig auch sog. reine Beitragszusagen vereinbaren, über Leistungen der durchführenden Einrichtungen entscheiden und rechtssicher Options- bzw. Opting-Out-Systeme in den Unternehmen und Betrieben einführen. Daneben wird ein spezifisches Fördermodell für Geringverdiener eingeführt sowie die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente vereinfacht und optimiert. Schließlich werden im Sozialrecht neue Anreize für den Auf- und Ausbau einer betrieblichen Altersversorgung besonders bei Geringverdienern gesetzt.

Inhalte

Betriebsrentenstärkungsgesetz

  • Ziele, Verbesserungen in der Förderung, Neue Regelungen im Überblick
  • – Anrechnungsfreibetrag auf Grundsicherung
    – Änderungen Zulagenrente in der bAV (Riester)
    – BAV Förderbeitrag für Gering-/Niedrigverdiener §100 EStG
    – Wirkung von BAV Förderbeitrag und Zulagenrente in Kombination
    – Verpflichtende Weitergabe der SV Ersparnis beim Arbeitgeber
    – Erhöhung des steuerlichen Dotierungsrahmens
    -Neue Regelungen im §3 Nr.63 EStG

  • Sozialpartnermodell
  • – Opting-Out Modell über Tarifvertrag
    – Weitere Regelungen
    – Steuerungs- und Kontrollfunktion im TVG
    – Reine Beitragszusage

    1. Hauptelemente
    2. Funktionsweise
    3. Nutzen
    4. Aktiv-Passiv Steuerung
    5. Homogene Konflikte
    6. Chancen vs. Risiken

Hinweis
Das Programm wird an aktuelle Entwicklungen und rechtliche Änderungen angepasst.

Nutzen
Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die aktuelle Entwicklungen und neue Rechtsprechung der betrieblichen Altersversorgung. Sie können ihr Wissen vertiefen und diskutieren. Die Referenten nehmen einen unmittelbaren Praxisbezug und garantieren einen neutralen Blickwinkel. Es gibt keinerlei Einflüsse von Produktgebern oder Dienstleistern, die Inhalte werden neutral vermittelt.

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