Sachkundelehrgang Rentenberater – Zur Erlangung der theoretischen Sachkunde gemäß §4 RDV
Rentenberater/-in zu werden eröffnet Ihnen neue berufliche Perspektiven mit Alleinstellungsmerkmal. Die Tätigkeit eines Rentenberaters ist anspruchsvoll, vielseitig, chancenreich und nebst geschützter Berufsbezeichnung seit dem 01.07.2008 im Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) geregelt. Rentenberater erbringen qualifizierte Rechtsdienstleistungen, aufgrund besonderer Sachkunde, vergleichbar mit der Tätigkeit von Rechtsanwälten, auf folgenden Gebieten (vgl. §10 RDG):
- Rentenberatung zur Gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung
- Beratung zur berufsständischen und betrieblichen Altersversorgung
- im sozialen Entschädigungsrecht
- dem übrigen Sozialversicherungsrecht und
- Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Rente.
Um als Rentenberater registriert zu werden ist u.a. der Nachweis der theoretischen Sachkunde erforderlich. Auch dies ist im RDG und der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) geregelt.
Termine der Präsenzphasen*
Format Berlin bzw. Online – 8 Präsenzphasen & Prüfungsphase
Neuer Kurstermin – Start: 28.02.2024 – Jetzt hier anmelden!
Format Münster – 6 Präsenzphasen & Prüfungsphase
Neuer Kurstermin – Start: 15.05.2024 – Jetzt hier anmelden!
Format Heidelberg – 4 Präsenzphasen & Prüfungsphase
Neuer Kurstermin – Start: 17.09.2024 – Jetzt hier anmelden!
*) Änderungen sind möglich.
Unterrichts- und Pausenzeiten
Täglich von 9:00 bis 18:00 Uhr, Samstags bis 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr. Mittagspause 45 – 60 min; i.d.R. gegen 12:30 Kaffepausen je 15 min; i.d.R. um 10:45 und 15:30
In Kooperation und mit Unterstützung durch: Bundesverband der Rentenberater e.V. Berlin (www.rentenberater.de)
Lehrgangsinformationen
- Es sind zwei schriftliche Aufsichtsarbeiten erfolgreich zu schreiben. Die Dauer beträgt jeweils 3 Stunden.
- Die mündliche Prüfung erfolgt am Ende des Lehrgangs.
- Klausuren und mündliche Prüfung können wiederholt werden.
Leistungsmerkmale und Übernachtung
- Im Lehrgang erhalten Sie Kenntnisse zur Betrieblichen Altersvorsorge, welche für das Zertifikat BAV Spezialist (IHK) voll anrechenbar sind. Durch separat zu belegende 3 Tage zum Steuerrecht ist dieser Abschluss dann auch erreichbar.
- Lehrgangsunterlagen, Gesetzestexte, Pausengetränke und Snacks sind im Preis enthalten. Mittagessen optional.
- Wir sind Gast in Tagungseinrichtungen im Stadtzentrum (Hauptstrasse, Bergheimer Strasse, Rohrbacher Strasse).
- Hotelempfehlungen: Exzellenz Hotel, Boardinghouse, Bayrischer Hof, Hip Hotel, Hotel Weisser Bock, NH Hotel City.
- Teilnehmer buchten auch Unterkünfte außerhalb und nutzten den ÖPNV, den PKW oder ein Fahrrad.
- Parkhäuser stehen im direkten Umkreis von 200m mehrfach zur Verfügung.
Gesetzliche Vorgaben und Zeugnis
Sie erhalten ein qualifiziertes Zeugnis, welches den Anforderungen des §4 Abs.5 RDV entspricht und die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang bescheinigt. Mit diesem Zeugnis weisen Sie die theoretische Sachkunde nach, die u.a. für eine Registrierung als Rentenberater erforderlich ist.
Gebühren
€ 5.990,– (zzgl. Mehrwertsteuer) bzw. € 5.490,– (zzgl. Mehrwertsteuer)
€ 400,– Prüfung (zzgl. Mehrwertsteuer)
Dauer
22 Tage oder 27 Tage
4 Präsenzphasen, 1 Prüfungsphase, 6 Präsenzphasen, 1 Prüfungsphase oder 8 Präsenzphasen, 1 Prüfungsphase
Seminarzeiten
9 – 18 Uhr (Samstag bis 15 Uhr bzw. 16 Uhr)
Referenten
Wir garantieren dafür, dass im Sinne des §4 Abs.2 RDV nur qualifizierte Personen eingesetzt werden.
Kontakt
Frau Simone Gerrits – gerrits@mah-advisory.de – Tel. 06221-7148226
Ihr Nutzen
Rentenberater/-in zu werden, eröffnet Ihnen neue berufliche Perspektiven mit Alleinstellungsmerkmal. Vereint dieser Beruf doch spezifische Kompetenzen, welche man sonst nur losgelöst voneinander und eingeschränkt bei Beratungsstellen der Versicherungsträger, bei Versicherungsfachleuten, sowie bei Rechtsanwälten findet. Die Kunden von Rentenberatern können so zu sagen „alles aus einer Hand“ bekommen. Die Tätigkeit eines Rentenberaters ist sehr vielseitig, chancenreich und nebst geschützter Berufsbezeichnung seit dem 01.07.2008 im Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) geregelt. Rentenberater rechnen ihre Leistungen, wie auch Anwälte nach dem RVG ab und genießen eine hohe gesellschaftliche Stellung als Rechtsdienstleister.