Achtung, neue Rechtslage ab 1.8.2022
Auf der Website der Kanzlei Reiserer Biesinger beschreiben die Rechtsanwälte (m/ w) Florian Christ und Luisa Victoria Jeck die neuen Pflichten für Arbeitgeber, die sich aus den Änderungen des Nachweisgesetzes ergeben:
„Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union hat der Deutsche Bundestag am 23. Juni 2022 ein Gesetz über weitreichende Änderungen des Nachweisgesetzes verabschiedet. Für viele Arbeitgeber besteht aufgrund der Auswirkungen auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie der neu geregelten Sanktionsmöglichkeit in Form von Bußgeldern Handlungsbedarf.
Erweiterung der Nachweispflichten
Durch die Änderungen des Nachweisgesetzes werden zum 01. August 2022 zum einen die bereits aufgrund des bisherigen Nachweisgesetzes bestehenden Nachweispflichten erweitert und ergänzt sowie zum anderen weitere Mindestanforderungen an bestimmte Arbeitsbedingungen festgelegt. …“
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NachwG und bAV
Das neue Nachweisgesetz (NachwG) tritt zum 1.8.2022 in Kraft, die rechtlichen Anforderungen wurden darin ausgeweitet und verschärft. Nun droht Arbeitgebern, die den geforderten schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen nicht erbringen, erstmalig auch ein Bußgeld.
- Was bedeutet dies für die betriebliche Altersversorgung?
- Lassen sich Entgeltumwandlungsvereinbarungen noch digital erfassen?
- Was gilt für Bestandsmitarbeiter, insbesondere bei Änderungen der Vertragsbedingungen?
Expertin Dr. Simone Evke de Groot hat das Online-Seminar NachwG und bAV konzipiert, das die neue Rechtslage gleichermaßen fundiert wie praxisnah darstellt. Frau Dr. de Groot ist selbstständige Rechtsanwältin bei der RB Reiserer Biesinger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Heidelberg. Sie wurde zum Pensionsfonds mit Auszeichnung promoviert, ist seit mehr als 15 Jahren schwerpunktmäßig in der betrieblichen Altersversorgung tätig und berät vor allem mittelgroße und große Unternehmen in allen Fragen der bAV.
Sie ist bundesweit Referentin in diesem Bereich (u.a. auch in der Fachanwaltsausbildung des Fachanwalts für Arbeitsrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht) und Autorin zahlreicher Fachbeiträge (u.a. im Standardkommentar Höfer/ de Groot/ Küpper, Reich und im Handbuch der betrieblichen Altersversorgung der aba).
In einem interaktiven, praxisnahmen LIVE Online-Seminar gibt sie den Teilnehmer/innen wertvolle best practice Hinweise im Hinblick auf die neuen Regelungen.