Inklusive Betriebsrentenstärkungsgesetz
Die Direktversicherung als Durchführungsweg bietet, vor allem dank ihrer Sonderstellung im §1a BetrAVG eine gute und mittlerweile gängige betriebliche Altersversorgung. Auf dem Markt werden standardisierte Produktlösungen angeboten, welche es bisweilen auch Nichtexperten ermöglichen eine isolierte Beratung anzubieten. Die Bewertung und Einordnung solcher Angebote in das Gesamtgefüge obliegt dann dem Arbeitgeber. Gerade in diesem Zusammenhang sei auf die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers verwiesen. Arbeitnehmer können die Direktversicherung verlangen, um ihr Recht auf Entgeltumwandlung wahrzunehmen.
Inhalte
Exkurs- Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland
- Kennzahlen der BAV
- Zusageformen der BAV
- Finanzierungsformen der BAV (AG-/An-/Mischfinanziert)
- Durchführungswege allgemein
Wichtige Regelungen und spezifische Besonderheiten
Direktversicherung als Durchführungsweg
- Einführung in den jeweiligen Durchführungsweg
- Arbeitsrechtliche Besonderheiten
- Steuerrechtliche und bilanzielle Regelungen für den Arbeitgeber
- Steuer- und abgabenrechtliche Behandlung beim Arbeitnehmer
- Sonderfall: Die Liquidationsversicherung
- Vorteile und Nachteile des Durchführungsweges
Sie erhalten eine Synopse der (versicherungsförmigen) Durchführungswege für Ihre tägliche Arbeit.
Ihr Nutzen
Mit diesen Kenntnissen werden Sie bei der Einrichtung und oder Veränderung einer entsprechenden Versorgung das passende Angebot erkennen und insbesondere bei der Übertragung bestehender Ansprüche wertvolle Entscheidungshilfen geben können. Durch das Seminar werden Sie in der Lage sein die verschiedenen Konstellationen, welche sich durch die zurückliegenden gesetzlichen Änderungen ergeben haben zu überblicken. Dadurch sind Sie auch für die vor Ihnen liegenden Veränderungen gut gerüstet.