Problemlage, Lösungsansätze, Best-Practice-Strategien

Verringert sich die wirtschaftliche Ertragskraft vorübergehend oder dauerhaft, stellt sich für Inhaber, Berater, Personal- und Rechtsabteilungen nahezu zwangsläufig die Frage, wie mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) umgegangen werden kann und muss. Ihre Langfristigkeit und die Tatsache, dass sie im Kollektiv erteilt werden (und erfüllt werden müssen) sowie die Anforderungen der Arbeitsgerichte, werfen fundamentale Fragen auf, z. B. :

–> Kann die betriebliche Altersversorgung reduziert, eingestellt oder ausgesetzt werden?

–> Wie ist mit Kurzarbeit umzugehen?

–> Müssen die laufenden Renten noch angepasst werden gem. § 16 BetrAVG?

–> Was gilt in der vorübergehenden Krise, was bei Insolvenz?

–> Welche Absicherungsmechanismen sind aus Arbeitgebersicht sinnvoll?

–> Was gilt aus Arbeitnehmersicht? Wie gelingen Anpassungen der bAV rechtssicher und gerichtsfest?

Dauer: 4 Stunden

Technik: Die Daten zur Einwahl erhalten Sie 24 Stunden vor dem Online-Seminar per E-Mail. Aktuell ist Durchführung als Zoom-Meeting (unterstützte Browser: Microsoft Edge, Die neueste Version von Chrome, Die neueste Version von Firefox) geplant. Wenn Sie das Tool noch nie benutzt haben, so werden Sie aufgefordert die Datei unverbindlich und kostenfrei auf dem Rechner zu installieren. Bitte prüfen bzw. klären Sie ab, ob sie die Rechte haben, oder vorab die Freigabe erhalten.

Mindestausstattung: PC mit Lautsprecher
Wünschenswerte Ausstattung: Webcam und Mikrofon

Inhalte des Seminars „Betriebliche Altersversorgung in Krisenzeiten“

Zusage als verbindliches Versorgungsversprechen

Gesetzliche Insolvenzsicherung

  • Schutzumfang
  • Insbesondere „wirtschaftliche Notlage“ und Vergleich mit dem PSVaG

Privatrechtliche Insolvenzsicherung

  • Rückdeckungsversicherungen (und Verpfändung)
  • CTAs (Treuhandvermögen)

bAV und Kurzarbeit

  • Auswirkungen auf die Leistungshöhe
  • Fortsetzungs- und Aufstockungsmöglichkeiten des Mitarbeiters

Zusagen einstellen

  • Stichtagsprinzip
  • Widerrufsklauseln

Zusagen verändern

  • Einzelvertrag
  • Anpassungen gem. §§ 242, 313 BGB
  • Ablösende BetriebsvereinbarungAblösung durch Gesamtzusage
  • Ablösender Tarifvertrag
  • Gerichtsverfahren und Abgeltungsklauseln

Rentenanpassung gem. § 16 BetrAVG

  • Die Belange der Rentner
  • Wirtschaftliche Lage des Unternehmens
  • Nachholende und nachträgliche Anpassung
  • Fiktion: zu Recht unterbliebene Anpassung

Trainerin

Dr. Simone Evke de Groot
ist Inhaberin der auf Betriebsrentenrecht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Dr. de Groot. Sie ist seit 20 Jahren schwerpunktmäßig in der betrieblichen Altersversorgung tätig und berät bundesweit vor allem mittelgroße und große Unternehmen in allen Fragen der bAV. Rechtsanwältin Dr. de Groot wurde zum Pensionsfonds mit Auszeichnung promoviert, ist Referentin bei div. Veranstaltern (u.a. auch in der Fachanwaltsausbildung) und Autorin zahlreicher Fachbeiträge (u.a. im Standardkommentar Höfer/de Groot/Küpper und im Handbuch der betrieblichen Altersversorgung der aba).

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