Sachkundelehrgang
Rentenberater*in

zur Erlangung der theoretischen Sachkunde gemäß §4
Rechtsdienstleistungsverordnung

zur Erlangung der theoretischen
Sachkunde gemäß §4
Rechtsdienstleistungsverordnung

Rentenberater*in:
Leuchtturm im „Renten-Dschungel“

Die gestiegene Lebenserwartung auf der einen und die geringeren Geburtenraten auf der anderen Seite bringen bekanntermaßen den solidarischen „Generationenvertrag“ mehr und mehr ins Ungleichgewicht.

Die Angst, im Alter nicht ausreichend versorgt zu sein, ist daher eines der zentralen Themen, mit dem sich nahezu jede*r Erwerbstätige beschäftigt. Allerdings herrscht besonders bei Fragestellungen wie der konkreten Berechnung von Renten und Rentenansprüchen sowie Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Unsicherheit. Oft ist zudem unklar, welche Ansprüche und Kollisionen von verschiedenen Sozialleistungen es zu berücksichtigen gilt oder welche Möglichkeiten der berufsständischen und betrieblichen Altersversorgung es gibt.

Qualifizierte Expertinnen und Experten für das komplexe Rentenrecht sind gefragt wie nie und somit steigt der Bedarf und das Interesse an einer beruflichen Perspektive als Rentenberater*in. Sie sind die Expertinnen und Experten für alles, was mit gesetzlicher Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung zusammenhängt. Sie beraten ebenso zur Unfallversicherung, dem sozialen Entschädigungsrecht sowie auf dem Gebiet des übrigen Sozialversicherungs und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente. Da Rentenberater*innen keine Mitarbeiter*innen einer Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmns sind, können sie ihre Beratungsleistung völlig unabhängig erbringen.

KURZUM: Rentenberater*in ist ein Beruf mit neuen beruflichen Perspektiven und mit Alleinstellungsmerkmal!

Den Lehrgang zur Erlangung der notwendigen theoretischen Sachkunde bietet die MAH mehrmals im Jahr in unterschiedlichen Lehrgangsformaten an.

Drei alternative Lehrgangsformate – Sie haben die Wahl!

als Präsenz-Veranstaltung oder im Online-Format, auch berufsbegleitend möglich

Sachkundelehrgang Rentenberater*in Heidelberg:

Sachkundelehrgang Rentenberater*in Köln/Online:

Sachkundelehrgang Rentenberater*in Online/Berlin:

Wichtige Informationen zum Sachkundelehrgang Rentenberater*in

Es gibt keine besonderen Voraussetzungen. Teilnehmer*innen mit geringen oder ohne Vorkenntnisse des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung müssen mit einem erhöhten Lernaufkommen rechnen.

Sie erhalten ein qualifiziertes Zeugnis, welches den Anforderungen des §4 Abs. 5 RDV entspricht und die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang bescheinigt. Mit diesem Zeugnis weisen Sie die theoretische Sachkunde nach, die u. a. für eine Registrierung als Rentenberater*in erforderlich ist. Zur Anerkennung der praktischen Sachkunde, vgl. §12 Abs. 1 Nr. 2 RDV sprechen Sie mit dem für Sie zuständigen Oberlandesgericht.

Die MAH garantiert im Sinne des §4 Abs. 2 RDV ausschließlich qualifizierte Personen einzusetzen.

Es sind zwei schriftliche Aufsichtsarbeiten erfolgreich zu schreiben. Die Dauer beträgt je drei Stunden. Die mündliche Prüfung erfolgt am Ende des Lehrgangs. Klausuren und mündliche Prüfung können wiederholt werden.

Alle Sachkundelehrgänge werden in Kooperation mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V. durchgeführt.

Aus der Broschüre des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. :

„Das deutsche Sozialversicherungssystem ist ein komplexes Geflecht von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Wer sich hier nicht auskennt, hat es schwer, seine Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen. Rentenberater*innen haben sich auf dieses Gebiet spezialisiert. Sie sind persönlich und unabhängig für Sie tätig, können die Rechtslage Ihres Falles bewerten und Sie vor einem Sozialgericht vertreten, wenn es zum Prozess kommt. Die notwendige Qualifikation und Sachkenntnis müssen Rentenberater*innen beim zuständigen Gericht nachweisen, daher ist die Berufsbezeichnung auch gesetzlich geschützt.“

Um jedoch als Rentenberater*in registriert und in den genannten Feldern tätig zu werden, müssen Bewerber*innen sowohl ihre praktische als auch ihre theoretische Sachkunde nachweisen. Zum einen durch einschlägige Berufserfahrung, zum anderen durch erfolgreiche Teilnahme an einem „Sachkundelehrgang Rentenberater*in“.

Die Lehrgangsformate

Orte, Termine, Leistungen und Lehrgangsgebühren

Sachkundelehrgang Rentenberater*in

Heidelberg

4 Lehrgangsphasen plus Prüfungsphase

Ort

Dauer

Lehrgangsgebühren

Leistungsmerkmale

Sachkundelehrgang Rentenberater*in

Köln/Online

16 Lehrgangsphasen plus Prüfungsphase

Ort

Dauer

Lehrgangsgebühren

Leistungsmerkmale

Sachkundelehrgang Rentenberater*in

Online/Berlin

8 Lehrgangsphasen plus Prüfungsphase

Ort

Dauer

Lehrgangsgebühren

Leistungsmerkmale

Die Lehrgangsinhalte

Berufsbild Rentenberater*in
SGB I bis XII, Aufbau sozialen Sicherung
Versicherung & Finanzierung, Mini- & Midijob
Rentenrechtliche Zeiten 1 + 2
Renten wegen Erwerbsminderung, Erstattungsansprüche
Renten wegen Alters, Todes & Einkommensanrechnung
Versorgungsausgleich, Rentensplitting
Rentenberechnung 1 + 2
Reha-, Entschädigungs- und Schwerbehindertenrecht
Anrechnung von Hinzuverdienst auf Alters- u. Erwerbsminderungsrenten, Grundzüge der GKV und PKV der Rentner*innen
Gesetzliche Unfallversicherung
Betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgung öffentlicher Dienst + ggf. Berufsständische Versorgung
Verfahrens- und Prozessrecht 1 + 2
Im Rahmen der Lehrgangsphasen sind zwei schriftliche Aufsichtsarbeiten erfolgreich zu schreiben. Die Dauer beträgt je drei Stunden. Die mündliche Prüfung erfolgt am Ende des Lehrgangs. Bei Nichtbestehen einer Prüfungsleistung kann diese nachgeholt werden. Hier fallen erneut Prüfungsgebühren an.

Anmeldung zum Sachkundelehrgang Rentenberater*in

Teilnahmegebühren

Rechnungsadresse (falls abweichend von Teilnehmenden)