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Um die Seminardauer effektiver zu gestalten, erhalten Sie Material zur Vorbereitung.
Die beiden Trainer*innen des Seminars „Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung“, Frau Caroline Braun und Herr Dr. Marco Arteaga, teilen sich die insgesamt fünf Seminartage auf. Frau Braun wird die ersten 2,5 Tage übernehmen, während Herr Dr. Arteaga die zweiten 2,5 Tage gestalten wird.
Diese interdisziplinäre Weiterbildung bietet einen idealen Einstieg in das Betriebsrentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz. Die Veranstaltung ist anerkannt, neutral und deshalb frei von jeglichen Einflüssen etwaiger Produktgeber, Dienstleister, Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbänden.
Sie können die erforderlichen fachlichen Fähigkeiten erwerben, um die Gestaltung der bAV in der Tiefe und die juristischen Fragestellungen zu verstehen. Das Seminar findet deshalb Anrechnung im Zertifikatslehrgang BAV Spezialist (IHK).
Dipl.- Math. Caroline Braun
studierte Mathematik an der Technischen Universität Berlin, ist Aktuarin für Pensionsversicherung (DAV) und Mitglied im Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen (IVS). Sie verfügt über 27 Jahre Beratungsexpertise in einem der großen auf betriebliche Altersversorgung spezialisierten Beratungshäuser, bis 2024 als Gesellschafter-Geschäftsführer
Herr Dr. Marco Arteaga
studierte Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaften in Wiesbaden und Mainz und promovierte über die Insolvenzsicherung von betrieblicher Altersversorgung mitarbeitender Gesellschafter an der Universität zu Köln. Er hat mehrjährige Berufserfahrung in Leitungsfunktionen in der bAV-Beratung und in der Lebensversicherungswirtschaft und ist in diversen Verbandsgremien tätig. Darüber hinaus ist Dr. Marco Arteaga Berater der Bundesregierung für das Betriebsrentenstärkungsgesetz (2017). Er hat umfangreiche einschlägige rechtswissenschaftliche Publikationen veröffentlicht, ist Mitglied der ABA, des wissenschaftlichen Beirats der GVG sowie Mitglied und Sprecher des „Eberbacher Kreises“. Dr. Marco Arteaga befasst sich mit allen Fragestellungen aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV), einschließlich Steuer-, Handels-, Bilanz-, Insolvenz- Sozialversicherungs- und Versicherungsrecht sowie der damit in Zusammenhang stehenden aktuariellen, betriebswirtschaftlichen und personalpolitischen Bezüge, die sich im Zusammenhang mit der Einführung oder der Gestaltung betrieblicher Versorgungswerke ergeben. Hinzu kommen alle versorgungsbezogenen Fragestellungen der beteiligten Versorgungsträger und der typischen Finanzierungsinstrumente wie Direktversicherungen, Rückdeckungsversicherungen, Kollektivversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, kommunale, staatliche und kirchliche Zusatzversorgungskassen und Vertragstreuhandkonstruktionen (CTA).
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