Zeiterfassung im Arbeitsverhältnis

Neue Regeln zur Zeiterfassung

Die Rechtsprechung von Europäischem Gerichtshof (EuGH) und Bundesarbeitsgericht (BAG) haben die Arbeitszeiterfassung fundamental verändert. Die Rechtsprechung nimmt nunmehr an, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit in weitaus größerem Umfang als bisher erfassen und dokumentieren müssen. Hieran schließen sich zahlreiche Praxisfragen an: für welche Mitarbeiter gelten die Vorgaben und welche Ausnahmen gibt es? Ist die Vertrauensarbeitszeit nun wirklich „tot wie es z.T. propagiert wird? Wie geht man mit Überstunden am besten um? Wie sollte eine Zeiterfassung sinnvollerweise aussehen? Welche Schritte sind jetzt zu ergreifen?
br> Das interaktive Onlinepraxisseminar stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen vor und gibt Praxistipps und Handlungsempfehlungen für die konkrete Umsetzung im Unternehmen. Die Referentin ist einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei, berät hier vornehmlich Arbeitgeber – vom Kleinunternehmen über den Mittelstand bis hin zum nationalen oder internationalen Konzern –, sie ist Autorin div. Fachpublikationen und gibt bundesweit Seminare schwerpunktmäßig zum Arbeitsrecht. Über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsvorhabens wird mit berichtet.

Inhalte des Seminars "Zeiterfassung im Arbeitsverhältnis"

  • Die gesetzliche Grundlage im Arbeitszeitgesetz
  • Zeiterfassung
  • Umgang mit Überstunden
  • Sonderfälle: Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Umkleidezeiten, Fahrzeiten
  • Erfasste Arbeitnehmergruppen und potentielle Ausnahmen
  • Rechtsfeste Systeme
  • Über den richtigen Handlungszeitpunkt
  • Die Rolle des Betriebsrates/Personalrates

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