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Alle aktuellen Informationen rund um die Energiepreispauschale (EPP)

Energiepreispauschale(EPP)

Alle aktuellen Informationen zur Energiepreispauschale praxisnah aufbereitet

Die Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Erwerbstätigkeit entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind.

Das Gesetz ist verabschiedet und besagt, dass der Anspruch auf die EPP am 1. September 2022 entsteht. Der 1. September 2022 markiert jedoch keinen Stichtag für die Anspruchsvoraussetzungen.

Mit dem neuen Gesetz stellen sich viele Fragen in der Entgeltabrechnung: Wer ist anspruchsberechtigt? Welche Dienstverhältnisse werden anerkannt? Welche Bedeutung hat der 1. September in der Praxis? Wie wird bei Arbeitgeberwechsel verfahren?

Inhalte des Seminars "Energiepreispauschale(EPP)"

  • Korrekte steuer- und sv-rechtliche Beurteilung
  • Korrekter Umgang mit Lohn-/Unterhaltspfändungen – pfändbar ja/nein?
  • Identifizierung der Anspruchsberechtigten im Unternehmen
  • Entstehungszeitpunkt des Anspruchs – Stichtagsprinzip!
  • Korrekte Auszahlung über den Arbeitgeber
  • Korrekter Zeitpunkt für die Refinanzierung
  • Bescheinigungspflichten

Zielgruppe

Mitarbeiter*innen der Entgeltabrechnung, Personalsachbearbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Steuerkanzleien.

Sie wünsche eine persönliche Beratung? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

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