NachwG und bAV – Achtung, neue Rechtslage seit 1.8.2022

Neue Rechtslage seit 1.8.2022 – NachwG und bAV

Das neue Nachweisgesetz (NachwG) ist zum 1.8.2022 in Kraft getreten und ist seither in aller Munde! Die rechtlichen Anforderungen wurden ausgeweitet und verschärft. Nun droht Arbeitgebern, die den geforderten schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen nicht erbringen, erstmalig auch ein Bußgeld.

Was bedeutet dies für die bAV? Lassen sich Entgeltumwandlungsvereinbarungen noch digital erfassen? Was gilt für Bestandsmitarbeiter, insbesondere bei Änderungen der Vertragsbedingungen?

Das Seminar stellt die neue Rechtslage gleichermaßen fundiert wie praxisnah dar und gibt wertvolle best practice Hinweise.

Inhalte des Seminars "NachwG und bAV – neue Rechtslage seit 1.8.2022"

  • RL 2019/1152/EU und die Folgen
  • Vergleich alte und neue Rechtslage
  • Hartes Schriftformerfordernis – Reichweite, Konsequenzen und Grenzen
  • Sanktionen: Bußgeld, Schadensersatz, Compliance
  • Neufälle vs. Altfälle
  • Umgang mit arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter Versorgung
  • Folgen für einzelne Durchführungswege

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