Die Direktversicherung als Durchführungsweg

Inklusive Betriebsrentenstärkungsgesetz

Die Direktversicherung als Durchführungsweg bietet, vor allem dank ihrer Sonderstellung im §1a BetrAVG eine gute und mittlerweile gängige betriebliche Altersversorgung. Auf dem Markt werden standardisierte Produktlösungen angeboten, welche es bisweilen auch Nichtexperten ermöglichen eine isolierte Beratung anzubieten. Die Bewertung und Einordnung solcher Angebote in das Gesamtgefüge obliegt dann dem Arbeitgeber. Gerade in diesem Zusammenhang sei auf die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers verwiesen. Arbeitnehmer können die Direktversicherung verlangen, um ihr Recht auf Entgeltumwandlung wahrzunehmen.

Inhalte des Seminars "Die Direktversicherung als Durchführungsweg"

  • Kennzahlen der BAV
  • Zusageformen der BAV
  • Finanzierungsformen der BAV (AG-/An-/Mischfinanziert)
  • Durchführungswege allgemein
  • Einführung in den jeweiligen Durchführungsweg
  • Arbeitsrechtliche Besonderheiten
  • Steuerrechtliche und bilanzielle Regelungen für den Arbeitgeber
  • Steuer- und abgabenrechtliche Behandlung beim Arbeitnehmer
  • Sonderfall: Die Liquidationsversicherung
  • Vorteile und Nachteile des Durchführungsweges

Sie erhalten eine Synopse der (versicherungsförmigen) Durchführungswege für Ihre tägliche Arbeit.

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Ihr Nutzen

Mit diesen Kenntnissen werden Sie bei der Einrichtung und oder Veränderung einer entsprechenden Versorgung das passende Angebot erkennen und insbesondere bei der Übertragung bestehender Ansprüche wertvolle Entscheidungshilfen geben können. Durch das Seminar werden Sie in der Lage sein die verschiedenen Konstellationen, welche sich durch die zurückliegenden gesetzlichen Änderungen ergeben haben zu überblicken. Dadurch sind Sie auch für die vor Ihnen liegenden Veränderungen gut gerüstet.

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