Betriebliche Altersversorgung in Krisenzeiten

Problemlage, Lösungsansätze, Best-Practice-Strategien

Verringert sich die wirtschaftliche Ertragskraft vorübergehend oder dauerhaft, stellt sich für Inhaber, Berater, Personal- und Rechtsabteilungen nahezu zwangsläufig die Frage, wie mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) umgegangen werden kann und muss. Ihre Langfristigkeit und die Tatsache, dass sie im Kollektiv erteilt werden (und erfüllt werden müssen) sowie die Anforderungen der Arbeitsgerichte, werfen fundamentale Fragen auf, z. B. :

  • Kann die betriebliche Altersversorgung reduziert, eingestellt oder ausgesetzt werden?

  • Wie ist mit Kurzarbeit umzugehen?

  • Müssen die laufenden Renten noch angepasst werden gem. § 16 BetrAVG?

  • Was gilt in der vorübergehenden Krise, was bei Insolvenz?

  • Welche Absicherungsmechanismen sind aus Arbeitgebersicht sinnvoll?

  • Was gilt aus Arbeitnehmersicht? Wie gelingen Anpassungen der bAV rechtssicher und gerichtsfest?

Inhalte des Seminars "Betriebliche Altersversorgung in Krisenzeiten"

  • Schutzumfang
  • Insbesondere „wirtschaftliche Notlage“ und Vergleich mit dem PSVaG
  • Rückdeckungsversicherungen (und Verpfändung)
  • CTAs (Treuhandvermögen)
  • Auswirkungen auf die Leistungshöhe
  • Fortsetzungs- und Aufstockungsmöglichkeiten des Mitarbeiters
  • Stichtagsprinzip
  • Widerrufsklauseln
  • Einzelvertrag
  • Anpassungen gem. §§ 242, 313 BGB
  • Ablösende BetriebsvereinbarungAblösung durch Gesamtzusage
  • Ablösender Tarifvertrag
  • Gerichtsverfahren und Abgeltungsklauseln
  • Die Belange der Rentner
  • Wirtschaftliche Lage des Unternehmens
  • Nachholende und nachträgliche Anpassung
  • Fiktion: zu Recht unterbliebene Anpassung

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