Die Direktversicherung als Durchführungsweg

Inklusive Betriebsrentenstärkungsgesetz Die Direktversicherung als Durchführungsweg bietet, vor allem dank ihrer Sonderstellung im §1a BetrAVG eine gute und mittlerweile gängige betriebliche Altersversorgung. Auf dem Markt werden standardisierte Produktlösungen angeboten, welche es bisweilen auch Nichtexperten ermöglichen eine isolierte Beratung anzubieten. Die Bewertung und Einordnung solcher Angebote in das Gesamtgefüge obliegt dann dem Arbeitgeber. Gerade in diesem […]