Die Direktversicherung als Durchführungsweg

Inklusive Betriebsrentenstärkungsgesetz Die Direktversicherung als Durchführungsweg bietet, vor allem dank ihrer Sonderstellung im §1a BetrAVG eine gute und mittlerweile gängige betriebliche Altersversorgung. Auf dem Markt werden standardisierte Produktlösungen angeboten, welche es bisweilen auch Nichtexperten ermöglichen eine isolierte Beratung anzubieten. Die Bewertung und Einordnung solcher Angebote in das Gesamtgefüge obliegt dann dem Arbeitgeber. Gerade in diesem…

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Auslagerung, Neuordnung

Umgestaltung einer Betriebsrente Bei der Betrachtung alternativer Gestaltungsmodelle der Betriebsrente haben die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen und die Neuordnung von Versorgungszusagen eine große praktische Bedeutung. So beeinflussen Pensionsverpflichtungen nicht nur die Liquidität des Unternehmens, sondern auch in vielen Fällen wesentlich die Bilanz eines Unternehmens, aufgrund von hohen Pensionsrückstellungen. Die bAV steht so regelmäßig wegen ihres finanziellen…

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