Die Angemessenheit der Vergütung – Online-Seminar

Die Angemessenheit der Vergütung von Organmitgliedern, Betriebsräten und weiteren exponierten Funktionsträgern in Unternehmen ist in den letzten Jahren in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Beispiele sind etwa der Streit um die ehemalige Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) oder die überzogenen Vergütungen für Betriebsräte der Volkswagen AG. Dies betrifft nicht nur öffentlich-rechtliche Körperschaften und DAX-Unternehmen. Auch kleinere und mittelständische Unternehmen müssen beim Vergütungsniveaus zahlreiche Vorgaben beachten. Fehler können für das betroffene Unternehmen teuer werden und führen häufig zu Haftungsrisiken für die handelnden Personen. Besonders sensibel sind betriebliche Ruhegeldzusagen, da der Umfang der finanziellen Verpflichtung für den Laien nur schwer erkennbar ist. Hinzu kommt, dass sie die Bilanz des Unternehmens unter Umständen jahrzehntelang belasten – oft weit über den Tod Begünstigten hinaus.

Dauer: 3 Stunden

Technik: Die Daten zur Einwahl erhalten Sie 24 Stunden vor dem Online-Seminar per E-Mail. Aktuell ist Durchführung als Zoom-Meeting geplant. Wenn Sie das Tool noch nie benutzt haben, so werden Sie aufgefordert die Datei unverbindlich und kostenfrei auf dem Rechner zu installieren. Bitte prüfen bzw. klären Sie ab, ob sie die Rechte haben, oder vorab die Freigabe erhalten.

Mindestausstattung: PC mit Lautsprecher
Wünschenswerte Ausstattung: Webcam und Mikrofon

Inhalte des Online-Seminars „Angemessenheit der Vergütung von Führungskräften“

  • Vergütungspakete rechtsicher gestalten – Mitarbeitergewinnung vs. Haftung
  • Versorgungszusagen als Vergütungskomponente – der Teufel steckt im Detail
  • Sonderfall: Gemeinnützigkeit – Vergütungshöhe als Gefahr für das Steuerprivileg?
  • Rechtsfolgen bei Verstößen – Wege aus der Haftungsfalle
  • Korrektur unangemessener Vergütungsentscheidungen – Strategien zur Schadensminimierung von Versorgungsplänen

Trainer

Jan Hansen
nach dem Studium der Rechtswissenschaft und anschließendem Referendariat in Köln ist Jan Hansen seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen. Vor seinem Eintritt bei Luther war er bei einer auf Versicherungs- und Haftungsrecht spezialisierten Kanzlei in Köln tätig und dort schwerpunktmäßig mit der Prozessvertretung von Lebensversicherungsunternehmen, Versicherungsvermittlern sowie privaten und öffentlichen Versorgungsträgern befasst. Jan Hansens Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, dem Versicherungsvertragsrecht sowie dem Versicherungsaufsichtsrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung gemeinnütziger und sonstiger Körperschaften zu Fragen der Angemessenheit der Organvergütung sowie der Beratung von Versorgungsträgern im Zusammenhang mit nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten.

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